Auf einem Blick
- Ort: Bad Steben
- Bewerbungsfrist: 07.06.2023
- Eintrittsdatum: 01.07.2023
- Beschäftigung: Vollzeitbeschäftigung mit 39,00 WoStd., oder Teilzeitbeschäftigung
- Vergütung: Entgeltgruppe 9a TV Entg0-DRV
- Ausschreibungsnr.: 15/20 - 23/2023
Jetzt bewerben
Vorteile
-
-
30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche
-
-
-
Betriebliche Gesundheitsförderung
-
Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Tätigkeitsbereich
Das Reha-Zentrum Bad Steben der Deutschen Rentenversicherung Bund, bestehend aus den Kliniken Auental und Franken behandelt Krankheiten der Bewegungsorgane und bietet die Indikationen VOR und MBOR (Orthopädie). Insgesamt können 360 Betten belegt werden. Bad Steben gehört zum Landkreis Hof im Regierungsbezirk Oberfranken des Freistaates Bayern und liegt an der Bayerisch/Thüringischen Landesgrenze in landschaftlich schöner Lage im Naturpark Frankenwald.
Ihre Aufgaben
- Sie bearbeiten Angelegenheiten der Bettenbelegung, der Patientenaufnahme und der Patientenentlassung
- In Ihren Aufgabenbereich fällt das Berechnen und Feststellen von Reisekosten und Zuzahlungsbeträgen, Aufstellen von Rechnungen für fremde Kostenträger sowie Vorprüfen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen im Falle von Anschlussheilbehandlungen
Die Tätigkeit erfordert den regelmäßigen Umgang mit dem PC (z. B. Word, Excel, KLInet).
Ihr Profil
- Sie verfügen über eine abgeschlossene kaufmännische oder verwaltungsorientierte Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren (zum Beispiel Sozialversicherungsfachangestellte*r) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinische*r Fachangestellte*r
und
- Über eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des Reha- beziehungsweise Klinikwesens
Wir bieten
- Eine Vollzeitbeschäftigung mit 39,00 WoStd., oder Teilzeitbeschäftigung
- Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Eine anspruchsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst
- Eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
Hinweis
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren gemäß seit dem 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetz - nach 1970 geborene Personen, vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Masernimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
weitere Information
Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.